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Leistungen für die Arbeitnehmer


Fixe Beträge für jede Art von Behandlung; aufgrund der zahlreichen Bestimmungen wenden Sie sich bitte direkt an unser Büro.

Leistungen für minderjährige Kinder

(nur Zahnspangen)

60% der Kosten minus Rückvergütung der Sanitätseinheit bis zu einem Höchstbetrag von:
  • € 911,00 bei mobiler Zahnspange bzw.
  • € 1.231,00 bei fixer Zahnspange

Voraussetzungen

  • 450 effektiv in Südtirol gearbeitete Stunden während der letzten 12 Monate;
  • monatlicher Durchschnitt von 150 bei der Bauarbeiterkasse der Autonomen Provinz Bozen eingetragenen Stunden in den letzten 12 Monaten (oder in kürzeren Zeiträumen bei neuen Dienstverhältnissen).

Die 450 in Südtirol geleisteten Stunden und der monatliche Durchschnitt von 150 Stunden können auch im Laufe der sechs Monate nach dem Vorfall erreicht werden.
Falls Arbeitnehmer mit Teilzeitverträgen beschäftigt sind, werden Leistungen und Voraussetzungen anteilsmäßig verringert.
Die Arbeitnehmer haben Anrecht auf die Leistungen, sofern sie zum Ausstellungszeitpunkt der erforderlichen Ausgabenbelege bei einem ordnungsgemäß einzahlenden Mitgliedsunternehmen der Bauarbeiterkasse Bozen beschäftigt sind, oder nicht mehr als 2 Monate seit der Auflösung des Arbeitsvertrages verstrichen sind.

Falls der nationale Sanitätsfonds SANEDIL für dieselbe Leistung, die von der Bauarbeiterkasse ausbezahlt wird, auch einen Beitrag gewährt, so wird dieser von dem von der Bauarbeiterkasse ausbezahlten Höchstbetrag abgezogen.

Unterlagen

Zahnspangen für minderjährige Kinder

Unterlagen zum Herunterladen und ausgefüllt bei der Bauarbeiterkasse einzureichen

Unterlagen bei der Bauarbeiterkasse einzureichen
  • Kopie der bezahlten Rechnung (mit Angabe herausnehmbare oder festsitzende Spange)
  • Kopie des Überweisungsbeleges
  • Rückerstattung der Sanitätseinheit

Für sich selbst

Unterlagen zum Herunterladen und ausgefüllt bei der Bauarbeiterkasse einzureichen

Unterlagen bei der Bauarbeiterkasse einzureichen
  • Kopie der bezahlten Rechnung
  • Rückerstattung der Sanitätseinheit (nur für Ansässige in Südtirol)

Einreichetermine

Die Gesuche müssen innerhalb Juni des darauffolgenden Jahres ab Rechnungsdatum oder Ereignis eingereicht werden!

Wichtig

Für die Gewährung aller Fürsorgeleistungen muss die Bauarbeiterkasse im Besitz der Beitrittserklärung sein, welche vom Bauarbeiter ausgefüllt und unterschrieben sein muss.

Weiters erinnern wir daran:

  • Immer Ihre persönlichen Daten, über welche die Bauarbeiterkasse verfügt, zu überprüfen;
  • uns Ihre Bank- oder Postkontonummer mitzuteilen;
  • der Bauarbeiterkasse jegliche Änderung Ihrer Daten sofort bekanntzugeben (Adresse, Kontokorrent, Telefonnummer, usw.).

 
Alert

Achtung!

Ab dem 1. Oktober 2020 werden die sanitären Leistungen der Bauarbeiterkasse durch die Leistungen des nationalen sanitären Zusatzfonds für das Bauwesen "SANEDIL" ersetzt! Dies sehen die nationalen Vertragsbestimmungen vor. Wir informieren Sie in Kürze.