Beitrag

€ 332,00 Oberschule (ab der 2. Klasse)
€ 774,00 Universität

Voraussetzungen

  • 450 effektiv in Südtirol gearbeitete Stunden während der letzten 12 Monate;
  • monatlicher Durchschnitt von 150 bei der Bauarbeiterkasse der Autonomen Provinz Bozen eingetragenen Stunden in den letzten 12 Monaten (oder für kürzere Zeiträume bei neuen Dienstverhältnissen).

Die 450 in Südtirol geleisteten Stunden und der monatliche Durchschnitt von 150 Stunden können auch im Laufe der sechs Monate nach dem Vorfall erreicht werden.
Falls Arbeitnehmer mit Teilzeitverträgen beschäftigt sind, werden Leistungen und Voraussetzungen anteilsmäßig verringert.
Die Arbeitnehmer haben Anrecht auf die Leistungen, sofern sie zum Ausstellungszeitpunkt der erforderlichen Ausgabenbelege bei einem ordnungsgemäß einzahlenden Mitgliedsunternehmen der Bauarbeiterkasse Bozen beschäftigt sind oder nicht mehr als 2 Monate seit der Auflösung des Arbeitsvertrages verstrichen sind.
Um Studienbeihilfe können auch Kinder von Bauarbeitern im Ruhestand ansuchen, die mindestens 10 Jahre in der Bauarbeiterkasse der Autonomen Provinz Bozen eingeschrieben waren.

Anrecht auf Studienbeihilfe haben die Oberschüler (ab der 2. Klasse) und Universitätsstudenten, die Kinder oder Waisen von eingeschriebenen Arbeitern der Bauarbeiterkasse sind und das vorhergehende Schuljahr oder mindestens drei Prüfungen pro Studienjahr bestanden haben.
Ansuchen können auch Schüler von Berufsschulen mit Besuchspflicht für das ganze Schuljahr.

Keine Studienbeihilfe erhalten Studenten die:
  • das Ansuchen nicht termingerecht einreichen;
  • das Schuljahr 2022/2023 nicht bestanden haben;
  • im universitären Studienjahr weniger als drei Prüfungen bestanden haben;
  • die gesetzliche Studiendauer um mehr als zwei Jahre überschritten haben.

Wir weisen die Universitätsstudenten darauf hin, dass als Nachweis für mindestens drei abgelegte Prüfungen im laufenden Studienjahr eine Bestätigung der Universität beigelegt werden muß.

Unterlagen

Unterlagen zum Herunterladen und ausgefüllt bei der Bauarbeiterkasse einzureichen

Unterlagen bei der Bauarbeiterkasse einzureichen - OBERSCHULE (ab der 2. Klasse)
  • Einschreibebestätigung für das Schuljahr 2023/2024

Unterlagen bei der Bauarbeiterkasse einzureichen - UNIVERSITÄT
  • Einschreibebestätigung für das akademische Jahr 2023/2024
  • Bestätigung der Universität über drei abgelegte Prüfungen im laufenden Studienjahr (nur diese Bestätigung kann bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres nachgereicht werden)

Einreichetermine

Das Ansuchen muß vom 1. Jänner bis zum 30. Juni 2024 eingereicht werden.

CU-Bescheinigung

Für die Studienbeihilfe stellt die Bauarbeiterkasse die CU-Bescheinigung im Namen des Studenten/der Studentin aus, die eventuell bei der Berechnung der Einkommenssteuer zu berücksichtigen ist (Steuerausgleich am Jahresende oder Steuererklärung).

Wichtig

Für die Gewährung aller Fürsorgeleistungen muss die Bauarbeiterkasse im Besitz der Beitrittserklärung sein, welche vom Bauarbeiter ausgefüllt und unterschrieben sein muss.

Weiters erinnern wir daran:

  • Immer Ihre persönlichen Daten, über welche die Bauarbeiterkasse verfügt, zu überprüfen;
  • uns Ihre Bank- oder Postkontonummer mitzuteilen;
  • der Bauarbeiterkasse jegliche Änderung Ihrer Daten sofort bekanntzugeben (Adresse, Kontokorrent, Telefonnummer, usw.).