Krankheit


  • Krankheit vom 1. bis zum 180. Tag
  • Krankheit vom 181. bis zum 270. Tag
  • Krankheit vom 271. bis zum 360. Tag: Sonderentgelt mit Beträgen wie vom 181. bis zum 270. Tag, ohne Hinterlegung für die Arbeiter, welche weniger als 3,5 Jahre bei derselben Firma Dienst geleistet haben, bzw. mit Hinterlegung für die Arbeiter, welche mehr als 3,5 Jahre bei derselben Firma Dienst geleistet haben.

Beitrag

Je nach Dauer des Ereignisses und Einstufung des Arbeiters unterschiedliche Beträge.
Das Unternehmen streckt dem Arbeiter im Lohnstreifen monatlich die Beträge der Bauarbeiterkasse und des NISF vor.

Unterlagen

  • Das Unternehmen sorgt für die Meldung und Übergabe der erforderlichen Bescheinigungen an die Bauarbeiterkasse
  • Der Arbeiter muss dem Unternehmen und dem NISF das ärztliche Zeugnis zukommen lassen
  • Krankheit nach dem 270. Tag (NUR wenn der Arbeiter weniger als 3,5 Jahre bei derselben Firma beschäftigt ist, muss das Gesuch mit dem ärztlichen Zeugnis direkt an die Bauarbeiterkasse gestellt werden)
 
 

Unfall und Berufskrankheit


Unfall – Berufskrankheit
  • Vom 1. Tag nach dem Unfall bis zur klinischen Genesung
  • TBK vom 1. bis zum 540. Tag

Beitrag

  • 1. Tag: 100% zu Lasten des Unternehmens
  • 2., 3., 4. Tag: 60% zu Lasten des Unternehmens, 40% zu Lasten der Bauarbeiterkasse
  • Vom 5. Tag bis zur klinischen Genesung: der Betrag zu Lasten der Bauarbeiterkasse wird im Lohnstreifen vorgestreckt, der Betrag zu Lasten des Unfallinstitutes wird im Lohnstreifen vorgestreckt oder direkt vom Unfallinstitut ausbezahlt

Unterlagen

  • Das Unternehmen schickt der Bauarbeiterkasse die Unfallmeldung und alle darauffolgenden Bescheinigungen
  • TBK: das Gesuch muss mit dem ärztlichen Zeugnis direkt an die Bauarbeiterkasse gestellt werden
 
 

Arbeitsunfall mit Krankenhausaufenthalt


Arbeitsunfall mit Krankenhausaufenthalt (wie von Edilcard vorgesehen)

Achtung!

Ab dem 1. Oktober 2020 wird diese Leistung der Bauarbeiterkasse durch die Leistung des nationalen sanitären Zusatzfonds für das Bauwesen "SANEDIL" ersetzt! Dies sehen die nationalen Vertragsbestimmungen vor. Wir informieren Sie in Kürze.