Was ist die Bauarbeiterkasse?

Die Bauarbeiterkasse ist eine vertraglich vorgesehene Einrichtung, d.h. das Ergebnis von Tarifverhandlungen, die gesamtstaatlich und auf Landesebene geführt worden sind. Es ist Aufgabe der Bauarbeiterkasse, den Arbeitern, die bei Bauunternehmen des Industrie- oder Handwerksbereichs beschäftigt sind, bestimmte zusätzliche Leistungen zu sichern, wodurch der Bauarbeiter bezüglich seiner Entlohnung den Beschäftigten der anderen Wirtschaftsbereiche gleichgestellt wird. Finanziert wird die Bauarbeiterkasse durch die Beiträge der Unternehmer und der Arbeiter; das Ausmaß dieser Beiträge wird durch einen vertraglich festgesetzten Prozentsatz der Löhne bestimmt. Die Verwaltung der Bauarbeiterkasse ist paritätisch: die Verbände der Arbeitgeber und die Gewerkschaften der Arbeitnehmer stellen je die Hälfte der Verwalter. Die Organe der Bauarbeiterkasse sind folgende: das Präsidium, der Verwaltungsrat, der Generalrat und der Aufsichtsrat. Der Vorsitz der Bauarbeiterkasse ist einem Vertreter der Bauunternehmer vorbehalten; er wird vom Industriellenverband, d.h. von der an den gesamtstaatlichen Verband der Bauunternehmer angeschlossenen Sektion Bau ernannt. Das Amt des Vizepräsidenten wird abwechselnd von einem Vertreter der Gewerkschaften der Arbeitnehmer ausgeübt. 1987 wurde eine für unsere Provinz geltende Abänderung der Satzungen vorgenommen. Dadurch ist auch das Handwerk in der Bauarbeiterkasse vertreten.

Hinterlegung

Die Hinterlegung wird vom Gesetz vorgeschrieben.
Auf diesem Weg wird dem Bauarbeiter die Zahlung des Urlaubes und des Weihnachtsgeldes zugesichert.
In diesem Sektor, der gekennzeichnet ist von der Mobilität der Baustellen und der Arbeitskräfte und von saisonabhängiger Tätigkeit, musste dem Arbeiter das Recht auf diese Formen des Lohnes gewährleistet werden.
Die Unternehmen sind aufgrund des Vertrages verpflichtet, für jede normal gearbeitete Stunde die vorgesehenen Anteile des vom Arbeiter angereiften Lohnes einzuzahlen.
Diese Anteile werden dem Arbeiter auch bei Krankheit, Unfall und Berufskrankheit ausgezahlt.

Krankheit und Unfall

Durch die Bauarbeiterkasse konnte auch ein weiteres Ziel erreicht werden: dem Arbeiter eine 100%ige Entlohnung bei Unfall, Krankheit und Berufskrankheit zu sichern.
Die vom NISF (INPS), vom Arbeitsunfallinstitut (INAIL) und von der Bauarbeiterkasse geschuldeten Beträge werden in der Provinz Bozen monatlich vom Unternehmen in der Lohntüte vorgeschossen.
Alle Unternehmen tragen zur Bildung eines gemeinsamen Fonds bei, mit dem diese Leistung finanziert werden kann.
Die Beträge, die das Unternehmen in der Lohntüte vorgeschossen hat, werden dann von den monatlichen Einzahlungen an die Bauarbeiterkasse abgezogen (Abkommen vom 14. April 1988).
Wie schon erwähnt, werden auch in diesen Fällen die Anteile des indirekten Lohnes (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) angereift.

Bauberufsalter

Das auf jährlicher Grundlage festzusetzende Bauberufsalter, kurz „BBA“ genannt, wurde mit dem gesamtstaatlichen Tarifvertrag vom 25.11.1966 eingeführt.
Infolge der Besonderheiten und der Mobilität dieses Wirtschaftsbereiches ist das Bauberufsalter die einzige Möglichkeit, die in anderen Sektoren bestehenden Dienstalterszulagen auszugleichen. Die Finanzierung dieser Leistung erfolgt über einen Gemeinschaftsfonds, in welchen die Beiträge der einzelnen Unternehmen fließen.

Weitere Leistungen

Die Bauarbeiterkasse gewährt auch GESUNDHEITS- und FÜRSORGELEISTUNGEN für die eingeschriebenen Arbeiter und ihre Familienangehörigen.

Gemäß den Landesergänzungsverträgen des Bauhandwerks und der Bauindustrie in der Provinz Bozen verteilt die Bauarbeiterkasse außerdem jährlich die ARBEITSKLEIDUNG.

Weiters unterstützt die Kasse die Tätigkeit des Paritätischen Komitees im Bauwesen für Ausbildung und Sicherheit und betreibt statistische Erhebungen aller Ereignisse und deren Veröffentlichung im eigenen Mitteilungsblatt.