Vorankündigung von Baustellen

Ab April 2018 werden die Baustellenvorankündigungen in Südtirol nur mehr telematisch verwaltet.
Unverändert bleiben sowohl der Inhalt der Baustellenvorankündigung, als auch die Fälle in denen diese getätigt werden muss. Nunmehr muss sich aber der Absender der Baustellenvorankündigung (Bauherr, Verantwortlicher der Arbeiten oder beauftragter Freiberufler) auf der telematischen Plattform unter www.baustellenmeldungbz.it einmalig registrieren um die Zugriffsberechtigung zur Meldung zu erhalten.
Die eigentliche Baustellenvorankündigung erfolgt nach Eingabe der Zugriffsberechtigung (Benutzername und Password) und Eingabe der erforderlichen Informationen. Für eine zügigere und einheitliche Datenbearbeitung können die Nutzer auf Informationen zurückgreifen, die in der Datenbank bereits vorhanden sind. Auch können eigene Vorankündigungen aufgerufen und abgeändert werden. Nach erfolgter Baustellenvorankündigung und nach jeder Änderung generiert das informatische System eine Empfangsbestätigung mit den Eckdaten der Meldung und verschickt diese über E-Mail an den Absender. Eine Kopie davon muss, vor Beginn der Arbeiten, welche Gegenstand der Baugenehmigung oder der Meldung des Tätigkeitsbeginns sind, der gewährenden Verwaltung übermittelt werden; eine weitere Kopie ist sichtbar auf der Baustelle auszuhängen und muss den Aufsichtsorganen zur Verfügung stehen.
Im Falle der Beanspruchung von Steuerbegünstigungen muss die Baustellenvorankündigung zum Zeitpunkt der Abfassung der Steuererklärung vorgelegt werden. Bei anderen öffentlichen Beihilfen muss die Baustellenvorankündigung nach den Vorgaben der dafür zuständigen Behörden auch dem Beitragsgesuch beigelegt, bei Kontrollen vorgelegt und für die vorgesehene Zeit aufbewahrt werden.
Nur für die öffentlichen Arbeiten wird das Regierungskommissariat für die Autonome Provinz Bozen automatisch bei den Empfängern der Baustellenvorankündigung einbezogen, wie es das Legislativ-Dekret Nr. 113, Art. 26 (Decreto Sicurezza), umgewandelt in das Gesetz Nr.132 vom 1. Dezember 2018, vorsieht.
Für eventuelle Fragen der Nutzer bei der Registrierung oder Anwendung des Programms, oder im Falle technischer Schwierigkeiten steht ein Help-desk von Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 14.30 bis 17.00 Uhr sowie Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr bereit.