Das Unternehmen und die Bauarbeiterkasse

 
Die Bauarbeiterkasse ist eine Körperschaft, die von den Kollektivverträgen des Baugewerbes vorgesehen ist. Ihre Aufgabe besteht darin, den Arbeitern, die bei im Baugewerbe tätigen Unternehmen des Industrie- oder Handwerksbereichs beschäftigt sind, bestimmte zusätzliche Leistungen zu sichern. Dadurch wird der Bauarbeiter bezüglich seiner Entlohnung den Beschäftigten der anderen Wirtschaftsbereiche gleichgestellt. Finanziert werden die Leistungen der Bauarbeiterkasse durch die Beiträge der Unternehmer und der Arbeiter.
Der Beitritt zur Bauarbeiterkasse ist daher für alle im Baugewerbe tätigen Unternehmen verpflichtend.
Die Verwaltung der Bauarbeiterkasse ist paritätisch: die Verbände der Arbeitgeber und die Gewerkschaften der Arbeitnehmer stellen je zur Hälfte die Verwalter. Die Organe der Bauarbeiterkasse sind das Präsidium, der Verwaltungsrat, der Generalrat und der Aufsichtsrat.
Das Unternehmen muss monatlich, und zwar innerhalb 20. des Folgemonats, die vorgesehenen Lohnanteile und Beiträge einzahlen und auch die entsprechenden Meldungen übermitteln.
Die Bauarbeiterkasse zahlt die hinterlegten Lohnanteile dann an die Arbeiter aus; dies geschieht zweimal jährlich, im Juli und Monat Dezember, in Form der Hinterlegung für Urlaubs- und Weihnachtsgeld und für Krankheit, Unfall und Berufskrankheit.
Die Bauarbeiterkasse deckt auch die Ergänzungszahlung bei Krankheit, Unfall und Berufskrankheit ab.
So sind diese zeitversetzten Lohnzahlungen auch für die Beschäftigten im Bausektor, der eine starke Mobilität der Baustellen und der Arbeitskräfte und zudem oft eine saisonale Tätigkeit aufweist, gewährleistet.
Die eingezahlten Beiträge werden wie folgt verwendet:
Das Bauberufsalter entspricht der Dienstalterszulage in anderen Sektoren und wird einmal im Jahr im Mai ausbezahlt. Die Finanzierung erfolgt über einen Gemeinschaftsfonds, in welchen die Beiträge der einzelnen Unternehmen fließen.
Mit dem Beitrag für Arbeitskleidung erhalten die berechtigten Arbeiter von der Bauarbeiterkasse jährlich Arbeitsschuhe und -kleidung, die den Sicherheitsbestimmungen entsprechen.
Die Beiträge für Berufs- und Arbeitssicherheitsausbildung werden an das Paritätische Komitee im Bauwesen für Ausbildung und Sicherheit weitergeleitet, welches die entsprechenden Leistungen dem Unternehmen und seinen Mitarbeitern anbietet.
Die Bauarbeiterkasse finanziert über die erhobenen Beiträge auch zusätzliche Gesundheits- und Fürsorgeleistungen für die eingeschriebenen Arbeiter und ihre Familienangehörigen.
Ein wichtiges Dokument ist für die Unternehmen das DURC. Die Sammelbescheinigung der ordnungsgemäßen Beitragslage wird im Bausektor von der Bauarbeiterkasse in Zusammenarbeit mit dem NISF/INPS und dem INAIL erstellt. Das DURC muss online über die Homepage des INAIL (www.inail.it) bzw. des NISF/INPS (www.inps.it) angefordert werden. Es bezieht sich auf die Zahlungen der Beiträge, die am Ende des vorletzten Monats vor der Anfrage fällig waren und hat eine Gültigkeit von 120 Tagen.
Vor Ablauf dieser Frist kann kein weiteres DURC angefordert werden. Dies kann für die Unternehmen problematisch sein, vor allem, wenn Zahlungen an Subunternehmen fällig sind. Die solidarische Haftung sieht nämlich vor, dass die vergebenden Unternehmen die nicht bezahlten Beiträge der Subunternehmen an NISF/INPS, INAIL und Bauarbeiterkasse begleichen müssen. Hilfe bietet die nachstehende Serviceleistung, die alle Unternehmen mit ordnungsgemäßen Beitragszahlungen auflistet.
Die Meldungen der Baustellen an die Bauarbeiterkasse müssen über das Internet-Portal CNCE Edilconnect erfolgen. Dabei wird die Angemessenheit des Arbeitsaufwandes bei der Ausführung der Bauarbeiten überprüft.
Bei Einstellung von Arbeitern unter 30 Jahren mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag kann das Unternehmen um einen einmaligen Beitrag von 600,00 Euro (abzgl. Vorsteuer) und für die berufliche Weiterbildung dieser Arbeiter um einen Beitrag von 150,00 Euro (abzgl. Vorsteuer) ansuchen.
 

Unsere Serviceleistungen

Liste Unternehmen mit ordnungsgemäßen Beitragszahlungen

Hier finden sich alle eingeschriebenen Firmen, die eine ordnungsgemäße Beitragssituation aufweisen. Die Liste wird laufend aktualisiert und ist nützlich bei der Vergabe und Kontrolle von Unterwerksverträgen.

Auslandsabkommen

Für Unternehmen, die Arbeiten im Ausland ausführen, machen sich die Rahmenabkommen zwischen unserer Dachorganisation CNCE und der BUAK in Österreich, der SOKA-BAU in Deutschland bzw. der UCF in Frankreich bezahlt. Eine einfache Meldung genügt, und unsere eingeschriebenen Unternehmen sind von unangenehmen Doppelzahlungen befreit und profitieren von der bürokratischen Erleichterung!

Ansuchen um Freistellung für Baustellen in Österreich
Ansuchen um Freistellung für Baustellen in Deutschland
Ansuchen um Freistellung für Baustellen in Frankreich

Newsletter

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Georg
0471 305026
Luca
 
0471 305023
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0471 305021
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0471 305016